Führerschein­klassen


B

mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeug­führer.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamt­masse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamt­masse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamt­masse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.


Grundbetrag: 480,00 €

für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.

Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €

Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €
Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 75,00 €
Autobahn: 80,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €



BF17

Siehe Klasse B
Das Mindestalter wird auf 17 Jahre herabgesetzt wenn man von einer verkehrs­zuverlässigen Person begleitet wird.
Um als Begleiter/in hierfür zugelassen zu  werden, muss eine Person:
das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahr­erlaubnis der Klasse B (Pkw) sein,
darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahr­erlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein und
die „0,5-Promille-Grenze“ und das Drogen­verbot beim Begleiten beachten, auch wenn er/sie nicht Führer des Pkw ist.


Grundbetrag: 480,00 €

für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.

Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 75,00 €
Autobahn: 80,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €



B197

Die Voraussetungen sind den Klassen B/BF17 gleichzusetzten, lediglich die Ausbildung ändert sich.
Die Ausbildung findet zum Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt. Es müssen min. 10 Fahrstunden auf einem Schalt­wagen gefahren werden, danach findet eine 15 Minütige Testfahrt statt. Die praktische Prüfung findet auf einem Automatik­fahrzeug statt.
Nach der Prüfung darf auch international sowohl mit Schalt-und Automatik­fahrzeugen gefahren werden.
Das hat den Vorteil, dass der Prüfling sich bei der Prüfung auf das Verkehrs­geschehen konzentrieren kann und sich kein Gedanken z.B. über Abwürgen des Motors machen muss.
Im Führer­schein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197.

Grundbetrag: 480,00 €

für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 75,00 €
Autobahn: 80,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €



B78 - Automatik

Siehe Klasse B
Die komplette Ausbildung findet auf einem Automatik­­fahrzeug statt.
Es erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 78 im Führerschein.
Es darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden.


Grundbetrag: 480,00 €

für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 200,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 66,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 75,00 €
Autobahn: 80,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 84,00 €






AM (15)

Kleinkraftrad

Mindestalter ab 15 Jahre

Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm
Nutzleistung max 4 KW

Wer die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 erwirbt, bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselzahl 195 in den Führerschein eingetragen. Dies bedeutet, dass die Fahr­erlaubnis der Klasse AM mit der Auflage erteilt wurde, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.


Grundbetrag: 480,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 72,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten sind nicht notwendig


A1 

Leichtkraftrad

Mindestalter ab 16 Jahre

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.


Grundbetrag: 480,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 75,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 84,00 €
Autobahn: 87,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 90,00 €


A2

Mindestalter 18 Jahre

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motor­leistung abgeleitet sind.

Bei Vorbesitz A1 nach 2 Jahren Aufstiegs­prüfung ohne theoretische Prüfung und ohne besondere Ausbildungsfahrten. 


Grundbetrag: 480,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 75,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 84,00 €
Autobahn: 87,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 90,00 €


A

Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.

Bei Vorbesitz A2 nach 2 Jahren Aufstiegsprüfung ohne theoretische Prüfung und ohne besondere Ausbildungsfahrten.


Grundbetrag: 480,00 €
für allgemeine Aufwendungen einschl. des theoretischen Unterrichts.
Vorstellung zur:
theoretische Prüfung: 85,00 €
praktische Prüfung: 220,00 €
Fahrstunde à 45 min.: 75,00 €

Besondere Ausbildungsfahrten à 45 Min.
Bundes- u. Landesstraßen: 84,00 €
Autobahn: 87,00 €
Dämmerung u. Dunkelheit: 90,00 €






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